KV Februar2024

Kirchenverwaltung Kirchdorf a. Inn

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Gre­mi­um, das die Pfarr­kir­chen­stif­tung (Pfar­rei) recht­lich ver­tritt. Es kümmert sich um alle finan­zi­el­len und mate­ri­el­len Belan­ge. Die Kir­chen­ver­wal­tung setzt sich zusam­men aus dem Ver­wal­tungs­lei­ter als stellv. Kir­chen­ver­wal­tungs­vor­stand und den von der Pfarr­ge­mein­de gewählten Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glie­dern. Ihre Anzahl ist abhängig von der Größe der Pfarr­ge­mein­de, in unse­rer Pfarr­ge­mein­de beträgt sie der­zeit sechs. Außer­dem hat auch der Pfarr­ge­mein­de­rats­vor­sit­zen­de einen Sitz in der Kir­chen­ver­wal­tung. Die Kir­chen­ver­wal­tungs­mit­glie­der sind ehren­amt­lich tätig und wer­den für eine Amts­zeit von sechs Jah­ren gewählt. Schrift­füh­rer ist Adam Laub.

Auf­ga­ben der Kirchenverwaltung

Die Auf­ga­ben der Kir­chen­ver­wal­tung sind in der Kir­chen­stif­tungs­ord­nung gere­gelt. Neben der gewis­sen­haf­ten und spar­sa­men Ver­wal­tung des Kirchenstiftungsvermögens ist die Kir­chen­ver­wal­tung ins­be­son­de­re für den Haus­halts­plan und die Überwachung des beschlos­se­nen Bud­gets zuständig. Wei­te­re Auf­ga­ben der Kir­chen­ver­wal­tung sind zum Beispiel:

  • Aus­stat­tung und Unter­halt der Pfarr­kir­che sowie der ande­ren kirch­li­chen Gebäude und Einrichtungen
  • Unter­halt der Pfarrverwaltung
  • Beschluss­fas­sung über durchzuführende Baumaßnahmen
  • Auf­wand für eine würdige Fei­er der Gottesdienste
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sons­ti­gen Verträgen
  • Bean­tra­gung von Zuschüssen
  • Führung des Inventarverzeichnisses

Kir­chen­pfle­ger

Die Kir­chen­ver­wal­tung bestimmt für die Kas­sen- und Rechnungsführung aus ihrer Mit­te – aus­nahms­wei­se aus den übrigen wählbaren Kir­chen­ge­mein­de­mit­glie­dern – einen Kir­chen­pfle­ger. In unse­rer Pfar­rei übt die­ses Amt der­zeit Jür­gen Brod­schelm aus.